COVID19-Vorgaben für unseren Verein
Um jederzeit transparent zu sein, welche Regeln bei uns auf der Anlage gelten, haben wir uns entschieden, übergangsweise eine separate Seite hierfür einzurichten.
Bitte haltet Euch streng an die Vorgaben, da wir unbedingt sicherstellen möchten, dass unsere Einsteller ihre Pferde weiterhin besuchen und wir alle unsere Pferde weiter pferdegerecht bewegen können! Vielen Dank.
Aktuelle Vorgaben ab 3.3.22
Liebe Vereinsmitglieder,
ab heute treten neue Lockerungen der Corona-Landesverordnung in Kraft. Das bedeutet für uns, dass auf unserer Anlage ab heute wieder 3G gilt.
Bitte daran, eine/n aktuelle/ Impfnachweis/ Genesenenbescheinigung/ Testbescheinigung dabei zu haben.
Auf ein sonniges Frühjahr und bleibt gesund!
Euer Vorstand
Aktuelle Vorgaben ab 14.1.22
Liebe Mitglieder,
seit Mittwoch sind neue Corona-Regelungen in Kraft getreten. Diese geben vor, dass das Training/ Unterricht nur noch unter 2G+ möglich ist. Das bedeutet, dass alle Reiter, Trainer und auch Begleitpersonen eine tagesaktuelle Testung zu ihrer Impfung vorweisen müssen. Der Test muss von einer Teststation oder unter Aufsicht des Ausbilders vorgenommen werden.
Der jeweilige Ausbilder trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben, um im Falle einer Kontrolle die Unterlagen vorlegen zu können. Nur so können wir den Fortbestand des Unterrichts unter dieser Nachweispflicht sichern. Bei Schülern gilt die Vorlage des Nachweises der Schultestung.
Wir danken für euer Verständnis, bleibt gesund!
Euer Vorstand
Aktuelle Vorgaben ab 23.8.21
- Für den Innenbereich Testpflicht für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene. D.h., dass alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen
- Die sogenannte 3G-Regelung gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sowie für Schüler/innen unter 18 Jahren, die regulär 2x/Woche in der Schule getestet werden. Dafür stellt die Schule einmalig eine Bescheinigung über die Testung im Rahmen des Schulkonzepts aus
- Die Kontaktdaten müssen weiter erfasst werden
- Für Zuschauer gilt zusätzlich eine Maskenpflicht, die auch im Reiterstübchen und in Durchgangsbereichen sowie den sanitären Anlagen gilt
Vorgaben ab 25.7.21
- Sport draußen ist in jeder Mannschaftsstärke für jeden Sport möglich. Weder das Abstandsgebot noch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten. Es gilt keine konkrete Teilnehmeroberbegrenzung beim Training.
- Im Innenbereich sind weiterhin Kontaktnachweise zu führen. Es besteht Maskenpflicht auf den Verkehrswegen (Flure, Ein- und Ausgänge). Zuschauer dürfen die Maske abnehmen, sobald sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.
- Das Reiterstübchen darf genutzt werden. Bis zum Sitzplatz besteht Maskenpflicht. Es sind Kontaktnachweise zu führen.
Aktuelle Vorgaben ab 8.3.21
- Unterricht darf wieder stattfinden!
- Führung einer Anwesenheitsliste
- Keine Begleitung der Reiter (Ausnahme: bei Kindern eine Aufsichtsperson als Begleiter)
- Mund-Nasen-Schutz in Ein- und Durchgangsbereichen, Stallgasse, Sattelkammer und Bereichen zu den sanitären Anlagen
- Hände-Desinfektion in Eingangsbereichen
- Keine vereinsfremden Personen auf der Anlage
Vorgaben bis 7.3.21
- Kein Unterricht, auch kein privater Unterricht
- Mund-Nasen-Schutz in Ein- und Durchgangsbereichen, Stallgasse, Sattelkammer und Bereichen zu den sanitären Anlagen
- Max. 4 Reiter in der kleinen Halle
- Max. 6 Reiter in der großen Halle
- Keine Begleitung der Reiter (Ausnahme: bei Kindern eine Aufsichtsperson als Begleiter)
- Hände-Desinfektion in Eingangsbereichen
- Keine vereinsfremden Personen auf der Anlage