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Dokumente für Vereinsmitglieder

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Info-Services

Um Euch Informationen möglichst zügig und bequem zur Verfügung zu stellen, bieten wir folgende Services an.
(*Nur für Vereinsmitglieder - bei Wunsch um Aufnahme in den Verteiler bitte kurze Info über das Kontaktformular.)

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Über einen Whatsapp Broadcast lassen wir Euch Infos direkt auf Euer Handy zukommen

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FAQs

Es gibt immer so viel zu beachten und niemand kann alles behalten. Daher hier unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Nachlesen.

Vertragliches/ Versicherung

Können fremde Personen auf der Anlage reiten?

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In Absprache mit dem Vorstand kann in besonderen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Nur in diesem Fall ist der Reiter bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen versichert. 

  • Für die einmalige Nutzung der Anlage durch externe Gastreiter (z.B. Pferdekauf-/verkauf, Lehrgänge) ist eine Anmeldung bei einem Vorstandsmitglied erforderlich und es fällt ein Preis von 10€ an, die an den Kassenwart zu übergeben sind. (Das Pferd muss in jedem Fall auf der Anlage angemeldet sein.)
  • Wenn ihr längerfristig Unterstützung durch externe Personen für Euer Pferd benötigt (z.B. Krankheit, Beritt, Korrektur), gibt es Sonderverträge des Vereins für kurzfristige Ausnahmesituationen. Bitte meldet euch in diesem Fall bei Antje.

In welchem Zeitraum ist der Arbeitsdienst abzuleisten?

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Der Arbeitsdienst ist pro Kalenderjahr abzuleisten.

Gibt es die Möglichkeit für einen Test vor Eintritt in den Verein?

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Ja, es gibt die Möglichkeit eines Testmonats. Nach Absprache und Genehmigung durch den Vorstand kann die Anlage wie ein reguläres Mitglied genutzt werden - in diesem Fall fällt nur die Hallennutzungsgebühr an. Nach Beendigung des Testmonats bitten wir um aktives Feedback, da mögliche Aktivitäten im Folgemonat ohne Vereinseintritt versicherungstechnisch nicht abgedeckt sind.

Ab welchem Alter kann ich mein Kind anmelden?

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Grundsätzlich sollte Euer Kind mindestens 4 Jahre alt sein und körperlich so weit sein, sich gut auf einem Pferd halten zu können. Anmelden könnt Ihr Eure Kinder aber schon etwas früher, da wir typischerweise eine etwas längere Warteliste haben, da unsere Schulpferde nicht für alle Kinder, die reiten möchten, ausreichende Kapazitäten schaffen können. 

Werden auch Bildungsgutscheine akzeptiert?

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Ja, es werden auch Bildungsgutscheine akzeptiert.

Wann und mit welcher Wirkung kann ich meine Vereinsmitgliedschaft kündigen?

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Kündigungen sind kalenderjahresweise möglich. Um zum 31.12. eines Jahres wirksam zu werden, muss die Kündigung bis spätestens 30.09. schriftlich bei uns eingegangen sein.

Wie ist die Logik zur Erstattung der Stallreinigungspauschale?

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Als Pauschale wird zu Beginn des Winters ein Betrag von 50€ "Pfand" von den Einstellern eingezogen. Wer mithilft, den Stall am Ende des Winters im Rahmen des von Bettina seit Jahren organisierten Stallwaschprozesses wieder schick zu machen, bekommt die 50€ voll erstattet. Anteilige Zahlungen sind möglich, aber wir sehen es lieber, wenn alle komplett dabei sind und mithelfen. Denn mal ehrlich: Es ist für niemanden schön, den Mist mit dem Kärcher von Wänden und Böden zu holen. Aber alle Pferde verursachen den Dreck, daher sollten auch alle Besitzer mithelfen, ihn wieder zu beseitigen. Leider war dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall.

Anlagenregeln

Was ist nach Verlassen der Hallen zu tun?

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Nach dem Reiten ist die Bande bzw. nach dem Longieren der Zirkel zu harken, um die Entstehung von "Hügeln" zu vermeiden und nachfolgenden Personen eine möglichst ebene Halle zu hinterlassen. Darüber hinaus sind die Pferdeäpfel aus der Bahn zu nehmen, die Hufe im Eingangsbereich auszukratzen und dieser Bereich zu fegen.

Wo darf longiert werden?

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Es darf in der kleinen Halle sowie auf dem Dressuraußenplatz longiert werden. Bitte wechselt dabei laufend Eure Position, um die Entstehung von "Hügeln" zu vermeiden, die nicht nur kostspielig zu begradigen, sondern von anderen Mitgliedern auch ungern gesehen werden.

Wo darf geparkt werden?

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Gespanne dürfen auf dem Parkplatz vor dem Springplatz oder hinter der großen Halle geparkt werden (Achtung: bitte Anhänger im Unterstand nicht einparken). PKW ohne Anhänger dürfen auch auf dem Parkplatz vor dem Hauptgebäude geparkt werden. Alle anderen Bereiche sind nicht zum Parken vorgesehen, um den täglichen Ablauf (z.B. für Schleppen, Mistfahren etc.) nicht zu behindern.

Sonstiges

An wen wende ich mich bei welchem Thema?

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Auf der Kontaktseite sind die groben Bereiche der Vorstandsmitglieder aufgeführt. Ihr könnt uns entweder direkt kontaktieren oder alternativ das Kontaktformular nutzen - wir leiten das Thema dann intern an die/den richtigen Ansprechpartner weiter. Da wir alle nur ehrenamtlich tätig sind, gebt uns bitte etwas Zeit, bis wir mit einer Antwort auf Euch zurückkommen.

Wie kann ich den RRV unterstützen?

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Wir freuen uns immer über jede Art der Unterstützung, für die es diverse Möglichkeiten gibt:


Mitarbeit (Anerkennung als Arbeitsdienst)

  • Übernahme Ehrenamt im RRV oder Förderverein
  • Beratung, Übernahme oder Mithilfe bei größeren Projekten (z.B. Beleuchtung Außenplätze)
  • Eigenverantwortliche Übernahme von gemeinsam vereinbarten Themen (z.B. Anlagenpflege, Reinigungsdienst)


Finanziell

  • Bandenwerbung
  • Online-Werbung auf unserer Website
  • Sponsoring für Großprojekte
  • Sponsoring für Turniere
  • Spenden (z.B. für LEDs)
  • Passive Mitgliedschaft


Zurverfügungstellung

  • Gerätschaften für bauliche Maßnahmen
  • Verpflegung für Events